Rechtsprechung
FG Sachsen, 14.05.2014 - 8 K 1833/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Ehefrau für die Steuerschulden ihres Ehemannes nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB aufgrund Fortführung der bisherigen Firma
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nicht ins Handelsregister eingetragener Handwerksbetrieb mit einem Jahresumsatz von knapp 250.000 Euro als Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB Merkmale einer haftungsbegründenden Unternehmensfortführung i. S. d. § 25 HGB
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nicht ins Handelsregister eingetragener Handwerksbetrieb mit einem Jahresumsatz von knapp 250.000 Euro als Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB - Merkmale einer haftungsbegründenden Unternehmensfortführung i. S. d. § 25 HGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Haftung nach Übernahme eines kaufmännischen Unternehmens auch ohne Registereintragung
Besprechungen u.ä.
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung nach Übernahme eines Unternehmens ohne Registereintragung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11
Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine …
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2014 - 8 K 1833/11
§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB gelangt schließlich auch dann zur Anwendung, wenn eine "sukzessiv erfolgende Unternehmensübernahme" vorliegt, es also zeitweilig zu einer parallelen Existenz von Alt- und Neuunternehmen kommt, sofern sich für den Rechtsverkehr die Betätigung des übernehmenden Unternehmens als Weiterführung des ursprünglichen Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. zuletzt BGH-Urteil vom 05. Juli 2012 III ZR 116/11 m.w.N.). - FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 2689/06
Keine Haftung für Steuerschulden eines Kleingewerbetreibenden
Auszug aus FG Sachsen, 14.05.2014 - 8 K 1833/11
Zwar geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass das Firmenrecht des Handelsgesetzbuches nur auf ein kaufmännisches Handelsgeschäft im Sinne dieses Gesetzes anwendbar ist (vgl. zuletzt FG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 3 K 2689/06 U m.w.N.).
- VG Kassel, 09.04.2019 - 3 K 854/15
IHK, Beitragspflicht, Körperschaft des öffentlichen Rechts, …
Maßgeblich ist, ob es sich insgesamt um einen einfach gestalteten und leicht überschaubaren Betrieb handelt, für den eine kaufmännische Organisation nur eine unnötige Belastung wäre, oder ob der Betrieb nur mit Hilfe einer entsprechenden Organisation, insbesondere einer kaufmännischen Buchführung, überschaubar und beherrschbar ist (vgl. FG Sachsen, Urteil v. 14.05.2014 - 8 K 1833/11, juris, Rn. 18).